Das Ziel der Bürgerinitiative: Vermeidung des Abbaus des Schutzniveaus
Das Ziel der BI ist klar, es geht um die Vermeidung der Absenkung des Schutzniveaus des Biosphärenreservats, vor allem in der Schutzzone 3 (rund drei Viertel der Fläche des Biosphärenreservats), wie in der Petition an den Landtag und die Landesregierung dargestellt.
Dass unsere Befürchtungen begründet sind und keine hysterische Panikmache, geht aus der Diskussion im Kuratorium des Biosphärenreservats hervor (Bericht Nordkurier) und wird durch den aktuellen Koalitionsvertrag unterstrichen. 1)
Man muss die schönfärberischen Formulierungen in diesem Vertrag genauer anschauen, um ihren wirklichen Sinn zu erfassen. Da ist von „Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen“ die Rede, von „gerecht werden“ und der „Übertragung von Regelungskompetenzen … auf die Kreisebene“. Im Klartext heißt das, dass das Schutzniveau von Landschaftsschutzgebieten abgesenkt wird, das Land sich aus der praktischen Verantwortung für den Landschaftsschutz verabschiedet und ausdrücklich die Schutzfunktion der Biosphärenreservatsverordnungen abgebaut werden sollen.
Dabei ist es bezeichnend, dass die „Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz gemeinsam mit den Landnutzern und Kommunen umgesetzt“ werden, also scheinbar ohne Mitwirkung der Umweltverbände, die nicht genannt werden.
Zurückweisung eines falschen Narrativs der Entwicklung im Biosphärenreservat
Diesen Bestrebungen liegt ein Narrativ zugrunde, dass die Schutzvorschriften in der Biosphärenreservatsverordnung die Entwicklung der Städte und Gemeinden behindern und gefährden würden. Gespeist wird dieses Narrativ von finanzstarken Investorengruppen, deren Geschäftsmodelle in der Tat bislang nicht zum Zuge kommen konnten und die die Landesregierung unter Druck setzen, die Investitionshemmnisse in der Schutzverordnung zu beseitigen.
Diesem Narrativ sind die positiven Befunde der Entwicklung der Städte und Gemeinden im Biosphärenreservat entgegenzuhalten. Nicht die Biosphärenreservatsverordnung ist zu evaluieren (Koalitionsvertrag, Seite 13, Zeile 508), sondern die Entwicklung des Biosphärenreservats. Die Bilanz ist nach mehr als 35 Jahren durchaus beachtlich.
Das kann jeder sehen, der durch die Dörfer und Städte des Biosphärenreservats und in dessen Einzugsbereich fährt. Angermünde, Templin und Prenzlau können sich sehen lassen.
Die Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft ist beachtlich herangewachsen, die Regionalmarke ist stark, der umweltverträgliche Tourismus boomt, auch die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe sind erfolgreich.
Die Evaluation des Biosphärenreservats durch die UNESCO (MAB-Nationalkomitee) ist durchgehend positiv, bemängelt allerdings in allen Bereichen die mangelhafte Personalausstattung. 2)
Mobilisierung der Öffentlichkeit
Die Bürgerinitiative informiert auf verschiedenen Kanälen (analog und digital) die Öffentlichkeit über die beabsichtigte Neufassung der Biosphärenreservatsverordnung und deren mögliche Auswirkungen. Durch die Sammlung von Unterschriften für die an den Landtag und die Landesregierung gerichtete Petition erwächst der Bürgerinitiative ein Mandat, mit den Mitarbeitern des Ministeriums, die mit der Formulierung der Neufassung der Biosphärenreservatsverordnung betraut sind, ins Gespräch zu kommen.
Informationsveranstaltungen, Unterschriftensammlungen und öffentliche Diskussionsveranstaltungen sollen den notwendigen Gegendruck erzeugen.
Die Bürgerinitiative arbeitet darauf hin, möglichst frühzeitig Zugang zum Prozess der Erarbeitung der Neufassung der Biosphärenreservatsverordnung zu erhalten, um den Bürgerwillen zur Geltung zu bringen. Eine Scheinbeteiligung der Bürger lehnen wir ab.
Wir denken, dass wir Mitte Mai die Mobilisierungsphase so weit vorangetrieben haben, dass man uns in Potsdam als legitimen Gesprächspartner akzeptiert. Wir werden zu gegebener Zeit die Petition und die gesammelten Unterschriften dem Landtagspräsidium überreichen.
Für effektive Bürgerbeteiligung statt Scheinpartizipation
Neben den Inhalten der Neufassung geht es zunächst einmal um das Verfahren der Neufassung der Verordnung. Grundlage muss eine gründliche Evaluation der Entwicklung des Biosphärenreservats sein, wobei die Berichte des MAB-Nationalkomitees berücksichtigt werden müssen.
Bürgerbeteiligung muss möglichst frühzeitig erfolgen, um deren Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen zu können. Eine Scheinbeteiligung schafft keine Akzeptanz.
Wir regen die Einrichtung eines Runden Tischs aller Betroffenen (Stakeholder) noch vor der Sommerpause des Landtags durch das Ministerium an.
Verfassungsrechtliche Fragen: Die Großschutzgebiete als Teil des Einigungsvertrags
Die Frage, inwiefern der Landesregierung angesichts der Tatsache, dass die Großschutzgebiets-Verordnungen des Nationalparkprogramms Teil des Einigungsvertrags sind, überhaupt die Kompetenz der Neufassung der Biosphärenreservatsverordnung zukommt, und wo deren Grenzen liegen, ist Gegenstand einer von uns angeregten Anfrage beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. Davon wird es abhängen, ob wir im Falle eines Scheiterns unserer Bemühungen den Klageweg beschreiten können.
- „Den Belangen des Naturflächenschutzes und der Entwicklungsplanungen wachsender Gemeinden und Städte wollen wir durch die Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen besser gerecht werden. Zudem werden wir Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz gemeinsam mit den Landnutzern und Kommunen umsetzen. Unser Ziel ist die Anpassung der Naturflächenbedarfsgesetze und der Verzicht auf die Erweiterung von Landschaftsschutzgebieten. Zudem werden wir
- auf Antrag die Übertragung von Regelungskompetenzen der Landschaftsschutzgebietsverordnung auf die Kreisebene prüfen;
- die Biosphärenreservatsverordnungen evaluieren und anpassen;“
(Koalitionsvertrag, Zeilen 499 – 507)
- Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt. Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 15.9.2022 an das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das die Ergebnisse der UNESCO-Evaluation enthält
