- 78 % der Gesamtfläche des Biosphärenreservates sind nur als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ein großer Teil dieser Fläche könnte nach dem aktualisierten Bundesbaurecht und den Festlegungen des Verwaltungsvereinfachungs-Gesetzes Brandenburgs vom Juli 2025 bebaut werden, mit Wohnbauten oder Wochenendhäusern.
- Statt Lückenbebauungen in den Siedlungsbereichen oder Sanierung vorhandener Gebäude könnte es zu einer Ausweitung von Siedlungsstrukturen in den bisher als Außenbereich vor Bebauung geschützten Landschaftsraum kommen, was negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Böden, den Wasserhaushalt, die Pflanzen- und Tierwelt haben würde. Der Lebensraum diverser Tierarten würde dadurch verringert werden. Insgesamt würde die gesamte Biodiversität in diesen Bereichen gestört und im schlimmsten Fall vernichtet werden.
- Die Inanspruchnahme der Flächen im Landschaftsschutzgebiet würde den Schutzraum für die ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH- Gebiete verringern und somit deren Schutz gefährden.
- Statt des „sanften“ Tourismus, gesichert durch die noch geltende Verordnung, ist bei weiterem Ausbau von Ferienunterkünften eine Zunahme von Besuchern des Biosphärenreservates insbesondere in Ferienzeiten zu erwarten. Der Druck auf wildlebende Tiere wie auch auf geschützte Biotope und die Landschaft wird dadurch erhöht. Die Lebensqualität und der Erholungswert unserer wertvollen Landschaft könnten für die Touristen ebenso wie für die im Biosphärenreservat lebenden Menschen deutlich sinken, wenn nicht verloren gehen.
- Die Freigabe weiterer Gewässer für die touristische Nutzung mit muskel- und motorbetriebenen Booten könnte negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt in Ufernähe, die Gewässer selbst und die Zufahrtswege mit sich bringen. Wir befürchten massive Störungen der in den Röhrichtbeständen lebenden Vögel, Fische, Amphibien und Insekten durch Zerstörung von Rückzugsbereichen und Brutplätzen sowie Vermüllung und illegale Aktivitäten.
