Wir treten ein für den Schutz des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin auf der Grundlage der Festsetzungen der Schutzverordnung für das Biosphärenreservat vom vom 12. September 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Mai 2014.
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“
Die Verordnung für das Biosphärenreservat wurde gemeinsam mit den Verordnungen für 13 weitere Gebiete im Rahmen des Nationalpark-Programmes der DDR per Zusatzvereinbarung Teil des deutschen Einigungsvertrages von 1990 und damit in gesamtdeutsches Recht überführt.
