Hierzu ist in § 5 Gebote der Verordnung folgendes festgesetzt
- Die historischen Pflasterstraßen und die sie begleitenden Sommerwege sind zu erhalten und zu unterhalten.
Die Pflasterstraßen stehen als eines der Alleinstellungsmerkmale für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sie sind Zeitzeugen einer vergangenen Epoche, die mit ihrer Existenz Vergangenes noch immer belegen. Die historischen Pflasterstraßen sind ein prägendes Element der Kulturlandschaft im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und stellen aus kulturhistorischer Sicht einen enormen Wert dar, der in weiten Gebieten Deutschlands nicht mehr existiert. Aus diesem Grund stehen wir für den Erhalt dieser Pflasterstraßen. Sie sind durchaus ein Grund für uns Einwohnerinnen und Einwohner, stolz zu sein, diesen Wert noch immer zu besitzen.
Die Unterhaltung und die Instandsetzung der Pflasterstraßen und der anliegenden Sommerwege sind oft nur mit erhöhtem Kostenaufwand zu realisieren. Der Einsatz von Maschinen zur Instandsetzung ist wegen der Eigenart des Materials und des damit verbundenen Straßenaufbaues nur eingeschränkt kostenneutral möglich. Ist der Unterbau der Pflasterstraßen jedoch nicht mehr tragfähig, ist der komplette Straßenkörper für den Einbau des Kopfsteinpflasters neu aufzubauen. Daraus resultieren in der Tat höhere Kosten für die Durchführung durch speziell geschulte Facharbeiter, die von den Kommunen allein nicht getragen werden können. Wir fordern deshalb mit Nachdruck entsprechende Förderrichtlinien des Landes und/oder Bundes, mit denen die Kosten auf breite Schultern verteilt werden und Land sowie Bund ihrer Verantwortung für die Bewahrung alter Kulturgüter endlich gerecht werden.
Dazu bedarf es vor allem des politischen Willens, der trotz immer wiederholter Forderungen und nachvollziehbarer Argumentation bisher nicht gegeben war.
