Der Einsatz von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne wird nicht generell abgelehnt. Wir brauchen die Stromerzeugung aus Wind und Solar, um fossile Energieträger zu ersetzen. Die CO2-arme Energieerzeugung durch Wind und Solar ist unbestritten ein wichtiger Bestandteil zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik. Es kommt aber auf das Wo und Wie an. Es sind intelligentere Lösungen als Rodung von Wäldern und Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Industriestandorte notwendig. Zudem muss neben der Forderung nach Klimaschutz unbedingt die Forderung nach Natur- und Artenschutz stehen, die inzwischen EU-weit formuliert und in Gesetzesform gegossen worden ist (Naturwiederherstellungsgesetz der Europäischen Union).
In einem LSG sind nach § 26, Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild stören oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__26.htm
In § 26 Abs. 3 wird nicht explizit auf „Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung“ eingegangen. Diese Bezeichnung belegt aber, dass es sich um ein BESONDERES LSG handelt, das in der Gesamtheit als Großschutzgebiet zu bewerten ist. Grundlage dafür bildet der Einigungsvertrag aus 1990, mit dem diese Besonderheit als „fortgeltendes Recht“ hervorgehoben wurde.
Windenergieanlagen
Die inzwischen bis zu 300 m hohen Windräder beeinträchtigen, überprägen und entwerten die Landschaft wie kaum ein anderer Eingriff. Sie gehören deshalb nicht in Landschaftsschutzgebiete.
Windenergieanlagen benötigen pro Anlage eine Fläche zwischen 0,5 bis 1,0 ha, ohne Zuwegungen und Nebenanlagen, die dauerhaft versiegelt werden. Ausgleichsmaßnahmen für gerodete Bäume haben erst Jahre später ein so hohes CO2– Speichervolumen wie die Altbäume. Die neuen Waldschneisen beeinträchtigen die Frischluftentstehung. Es erfolgt eine bis zu 7 Grad höhere Temperaturerwärmung der Böden im Vergleich zu bewaldeten Flächen, wodurch neben der Verdichtung der ehemals humosen Waldböden auch deren Fähigkeit, Wasser zu halten und zu versickern, nachhaltig gestört wird. Mikroorganismen im Boden werden beeinträchtigt oder gehen ganz verloren. Für die neu entstandenen Waldränder erhöht sich die Gefahr für Rindenbrand und für Windwurf und Schneebruch.
Windschlag als Haupttodesursache für den heimischen Mäusebussard und den Rotmilan sind inzwischen belegt, die Zahl der getöteten Fledermäuse geht in die Tausende – jedes Jahr – und der Verlust an Insektenmasse durch Windschlag bemisst sich in Tonnen, jährlich. Im Umfeld des Biosphärenreservates sind auch See- und Schreiadler besonders betroffen (bis zu 6 getötete Seeadler in einem einzigen Windpark!). Das ist in einem Schutzgebiet von internationaler Bedeutung auf keinen Fall hinzunehmen, sondern auszuschließen.
Auch wenn die Politik die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität nicht sehen will, sind die negativen Folgen für Flora und Fauna, für Böden und Grundwasserneubildung und im schlimmsten Fall für die Trinkwasserversorgung gegeben. Die Verluste an Biodiversität sind im Landschaftsschutzgebiet noch weniger hinnehmbar als in weniger gut geschützten Landschaftsräumen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)
PV-FFA haben einen hohen Flächenbedarf. Sie sind in aller Regel eingezäunt und stellen damit einen Verlust an Lebensraum für bodenbewohnende Tiere dar. Das wird versucht zu vermeiden, indem die Zäune nicht bodenabschließend errichtet werden, so dass kleinere Tiere passieren können.
Anlagen im Wald sind grundsätzlich abzulehnen. Sie verändern das Kleinklima von Wäldern in dramatischer Weise. Bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C können die Solarmodule bei günstiger Sonneneinstrahlung bis zu 70 °C heiß werden. Dadurch sinkt die Effizienz der Module, aber durch die Temperaturabgabe wird die Umgebungstemperatur massiv erhöht. Die Auswirkungen auf die Waldböden und die umgebenden Wälder sind somit wesentlich stärker ausgeprägt als bei den Windenergieanlagen.
Bisher öffentlich zugängliche Monitoring- Berichte belegen nur die Ergebnisse der Auswirkungen auf Flora und Fauna. Ein Bodenmonitoring ist bisher nicht bekannt. Aber von dem Bewuchs unterhalb der Solarmodule lassen sich nach Aussagen von Geologen keine Rückschlüsse auf die vielfach propagierten positiven Bodenveränderungen ableiten. Dazu bedarf es eines zusätzlichen Bodenmonitorings.
Die gleichen Auswirkungen auf die Böden und den Wasserhaushalt sind auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen anzusetzen. Zusätzlich ist hier anzumerken, dass es sich bei Umwidmung von Ackerflächen in Industriegebiete nicht nur um minderwertige Böden mit geringer Bodenwertzahl handelt. Aber selbst diese sogenannten „minderwertigen“ Böden haben in der Vergangenheit einen wesentlichen Anteil zur Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln beigetragen.
Zu der Größenordnung der durch PV-FFA überbauten Flächen im Zeitraum 2010 bis 2025 im Land Brandenburg gibt es keine Übersicht. Es besteht lediglich ein Überblick über die nach EEG-Förderung installierte Leistung. Aber es ist ein kontinuierlicher Rückgang an landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verzeichnen.
