Petition

Hier kann unsere Petition zum Schutz des Biosphärenreservats samt Unterschriftenliste geladen werden.

Umgang mit der Unterschriftenliste

  • Unterschriftenlisten an Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin, OT Senftenhütte schicken
  • Datenschutzbestimmungen beachten
  • Unterschriftenliste immer mit Vorder- und Rückseite ausdrucken, ohne Petition auf der Rückseite ist die Liste nicht gültig
  • pro Blatt sind 1–15 Unterzeichner möglich (man kann die Liste ausdrucken, auch als Einzelperson unterschreiben und abschicken)
  • werden Unterschriften gesammelt, beim Unterschreiben vorherige Zeilen abdecken
  • jeder Unterzeichner (in Druckschrift) muss seine Zeile und darin jede Spalte vollständig selbst ausfüllen
  • bei Unterschrift das Datum nicht vergessen

Wir sammeln bis ca. Mitte Juni!

Auf openPetition kann auch online unterzeichnet werden:

Hinweis: Bitte unterzeichnet nicht nur online! Die gedruckten Petitionslisten werden der Landesregierung und dem Landtag übergeben. Davon brauchen wir richtig viele!

Petition 
an den Landtag und die Landesregierung Brandenburg
zum Schutz des UNESCO-Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin
Keine Abschwächung der geltenden Schutzverordnung!

Die derzeit geplante Novellierung der Verordnung des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin droht wichtige Standards abzubauen und den Landschafts- und Naturschutz zu gefährden. Wir Bürgerinnen und Bürger im Biosphärenreservat fordern, gehört zu werden. 

Alles, was unsere Landschaft ausmacht, ist seit über 35 Jahren durch die Verordnung des Biosphärenreservats geschützt. Anderorts sind so bewahrte Schätze bereits selten geworden: landschaftliche Schönheit, Weite und Stille, naturbelassene Seen, urige Buchenwälder, blühende Felder, ökologischer Landbau und eine nachhaltige, regionale Wirtschaft.

Wir wollen die Einzigartigkeit unserer Landschaft erhalten. Doch die Neufassung der Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der Zone 3 (Landschaftsschutzgebiet) des Biosphärenreservats auf das geringe Schutzniveau anderer Landschaftsschutzgebiete in Brandenburg abzusenken. Das betrifft mehr als Dreiviertel der Fläche!

Bauen im Außenbereich könnte bald ohne naturschutzrechtliche und -fachliche Prüfung möglich sein. Das sog. Verwaltungsvereinfachungs-Gesetz, angewendet auf das Biosphärenreservat, setzt dann die Einflussmöglichkeiten von Biosphäre und Naturschutzverbänden auf ein Minimum herab.

Die Landesregierung will sich aus der Verantwortung für dieses herausragende Gebiet verabschieden. Der größte Teil der Entscheidungen soll zukünftig bei den Landkreisen und Kommunen liegen. Doch die Schutzverordnung von 1990 hat übergeordnete Bedeutung, sie ist Teil des Nationalparkprogramms der DDR und Bestandteil des deutschen Einigungsvertrages. Es geht um das „Tafelsilber der deutschen Einheit“!


Wir fordern vor einer Novellierung:

  • eine gründliche Analyse der Stärken und Schwächen der Verordnung hinsichtlich der Erreichung der Schutzziele,
  • eine Beschreibung der Regelungslücken der Verordnung für eine positive Entwicklung des Biosphärenreservats,
  • einen Abgleich mit den Zielen und Kriterien des Man-and-Biosphere-Programmes der UNESCO und den Ergebnissen der letzten UNESCO-Evaluierungen,
  • eine umfassende Beteiligung der im Biosphärenreservat lebenden Menschen. 


Unsere Ziele:

  1. wirksamer Schutz von Landschaft und Lebensqualität, 
  2. keine weitere Zersiedlung, kein weiterer Flächenverbrauch, 
  3. Rückhalt des Wassers in der Landschaft, Wiederherstellung trockengelegter Moore, 
  4. Gewährleistung von Ruhezonen für Mensch und Natur, gerade auch an Gewässern,
  5. eine gut mit Personal und Kompetenzen ausgestattete Biosphärenreservats-Verwaltung und Naturwacht,
  6. Verankerung der Weltnaturerbestätte Buchenwald Grumsin in der Verordnung, Absicherung der Info-Punkte in Altkünkendorf und Groß-Ziethen,
  7. regionaltypische Ortsbilder über Gestaltungssatzungen der Gemeinden,
  8. Landschaft von Windrädern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen freihalten, stattdessen Förderung von PV-Anlagen auf Dächern, Deponien und Parkplätzen, 
  9. Erhalt historischer Pflasterstraßen und ein spezielles Förderprogramm,
  10. Schutz der Alleen, Absicherung von Nach- und Lückenbepflanzungen,
  11. Umstellung der Landwirtschaft auf ökologischen Landbau, Förderung regionaler Weiterverarbeitung und Vermarktung,
  12. ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, auch der Privatwälder, 
  13. Erweiterung des EU-Vogelschutzgebietes Schorfheide-Chorin auf das gesamte Biosphärenreservat.


Die Novellierung der Verordnung muss sich an den Kriterien der UNESCO zur Schaffung einer Modellregion orientieren, wozu sich das Land Brandenburg bekannt hat.


Joachimsthal, 20. Februar 2026