Schorfheide, 11.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage richtet sich an Herrn Landrat Kurth und alle Kreistagsmitglieder der einzelnen Fraktionen. Ich bitte, meine Anfrage, die ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung stelle, ins Protokoll aufzunehmen.
Meine Frage: Wie stehen Sie zur geplanten Novellierung der Schutzverordnung des UNESCO-Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, die die Landesregierung plant?
Die Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebietenin einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist Teil des Einigungsvertrages von 1990 und wurde bereits 2014 gelockert, in dem unter anderem 9 der 19 Verbote für die Zone 3 – das Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung – gestrichen wurden.
Das Biosphärenreservat ist eine von weltweit 747 UNESCO-Modellregionen, in denen gemäß des UNESCO-Programmes „Man and Biosphere“ das Leben und Wirken der Menschen mit und in der Natur dazu beitragen soll, die gewachsene Kulturlandschaft zu schützen und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Bezeichnung der Verordnung spiegelt bereits die hohe Schutzfunktion des Landschaftsschutzgebietes wider. Es dient der aktiven Förderung einer nachhaltigen Entwicklung – erwähnt seien hier beispielhaft ein naturverträglicher Tourismus, eine ökologische Landwirtschaft, die Renaturierung devastierter Flächen und der Schutz des natürlichen Wasserhaushalts. Nur so wird der Schutz der Kern- und Pufferzonen mit Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und Flora- und Fauna-Habitaten erst ermöglicht.
UNESCO-Biosphärenreservate haben ein sehr hohes Schutzniveau. Sie sind zielgerichtet eingebettet in ein übergeordnetes Nachhaltigkeitskonzept in der Entwicklung, eine höhere Verbindlichkeit und eine zonierungsbedingte strenge Managementplanung.
Die Verordnung regelt über Gebote und Verbote zulässige Maßnahmen innerhalb des gesamten Reservates. Ausnahmen bedürfen einer Befreiung, die sehr gut begründet werden muss.
Es ist zu befürchten, dass die erneute Novellierung dieser Schutzverordnung zu einer weiteren Senkung des Schutzstatus’ des UNESCO-Biosphärenreservates führt. In Außenbereichen von Ortschaften käme es zu einer Zunahme der Zersiedelung des größten zusammenhängenden Schutzgebietes in Deutschland. Für „normale“ Landschaftsschutzgebiete ist das durch die neue Gesetzgebung bereits gesetzlich möglich gemacht worden. Für das Biosphärenreservat steht der UNESCO-Status dem konträr entgegen.
Wie positionieren Sie sich zum UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und zur geplanten Novellierung?
Wollen Sie den Status als UNESCO-Biosphärenreservat erhalten und die daran geknüpften Bedingungen der UNESCO, ein Leben unter dem Prinzip „Man and Biosphere“, akzeptieren?
Dr. Helga Petrov
Der Landrat Kurth sicherte mir eine schriftliche Antwort vor der Landratswahl zu. Ich sagte ihm eine Veröffentlichung seiner Antwort auf unserer Website zu, damit die Bürger seine Haltung zur Novellierung noch vor der Landtagswahl zur Kenntnis nehmen können.
Dr. Helga Petrov
Das versprochene Antwortschreiben liegt nun vor und kann hier abgerufen werden:
