Anfrage an Ministerpräsident Woidke

Sehr geehrter Herr Dr. Woidke,

wir trafen uns am Freitag auf dem SPD-Empfang. Ich fragte Sie nach der Schutzverordnung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin. Sie baten mich, meine Anfrage per Mail zu stellen, was ich hiermit tue.

Meine Frage: Warum planen Sie eine Novellierung der Schutzverordnung des UNESCO-Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin?

Die Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten in einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist Teil des Einigungsvertrages von 1990 und wurde das letzte Mal 2014 novelliert und gelockert, in dem unter anderem 9 der 19 Verbote für die Zone des Landschaftsschutzgebietes von zentraler Bedeutung gestrichen wurden.

Das Biosphärenreservat ist eine von weltweit 747 UNESCO-Modellregionen, in denen gemäß des UNESCO-Programmes „Man and Biosphere“ das Leben und Wirken der Menschen mit und in der Natur dazu beitragen soll, die gewachsene Kulturlandschaft zu schützen und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Die Bezeichnung der Verordnung spiegelt bereits die hohe Schutzfunktion des Landschaftsschutzgebietes wider. Es dient der aktiven Förderung einer nachhaltigen Entwicklung – erwähnt seien hier beispielhaft ein naturverträglicher Tourismus, eine ökologische Landwirtschaft, die Renaturierung devastierter Flächen und der Schutz des natürlichen Wasserhaushalts. Nur so wird der Schutz der Kern- und Pufferzonen mit Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten und Flora- und Fauna-Habitaten erst ermöglicht.

UNESCO-Biosphärenreservate haben ein hohes Schutzniveau. Sie sind zielgerichtet eingebettet in ein übergeordnetes Nachhaltigkeitskonzept in der Entwicklung, eine höhere Verbindlichkeit und eine zonierungsbedingte strenge Managementplanung. 

Es ist zu befürchten, dass die erneute Novellierung dieser Schutzverordnung zu einer weiteren Senkung des Schutzstatus’ des UNESCO-Biosphärenreservates führt. So käme es sicherlich In Außenbereichen von Ortschaften zu einer Zunahme der Zersiedelung des größten zusammenhängenden Schutzgebietes in Deutschland. Für „normale“ Landschaftsschutzgebiete ist das durch die neue Gesetzgebung bereits gesetzlich möglich gemacht worden. Für das Biosphärenreservat steht auch der UNESCO-Status dem konträr entgegen.

Auf der Weltnaturkonferenz 2022 in Montreal wurde auch unter der Beteiligung von Deutschland beschlossen, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche unter effektiven Schutz zustellen, vor allem Gebiete mit hoher biologischer Vielfalt, die besonders schützenswert sind, was für das Biosphärenreservat zutrifft. Klimakrise und Artensterben sind Zwillingskrisen – so schreibt man es sich auf die Fahnen. Aus SPD-Kreisen hört man in letzter Zeit allerdings auffällig häufig, dass Brandenburg viel zu viel Landschaftsschutzgebiete hätte. Was soll das bedeuten? Was soll als Aktion folgen?

Dass das Vorkaufsrecht bei Landkäufen für Naturschutzverbände und Stiftungen gestrichen wurde, kann ich ebenso nicht nachvollziehen. Eine Vereinfachung der Bürokratie kann es wohl nicht sein.

Herr Woidke, für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helga Petrov

Am 24.03.2026 bekam ich eine Eingangsbestätigung.

Am 7. April bekam ich eine Mail mit nachfolgendem Text. Seitdem habe ich noch keine Antwort erhalten. 

„Sehr geehrte Frau Dr. Petrov,

Herr Dr. Woidke hat mich gebeten, Ihr Schreiben dem zuständigen Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bitte um Beantwortung Ihrer Fragen weiterzuleiten. Dies habe ich getan.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Spenner“